Einleitung
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders transparent und äußerst ausführlich in Bezug auf alle möglichen Situationen beschrieben, damit schon im Vorfeld klare Verhältnisse vorhanden sind. Sollte dennoch irgendetwas nicht ganz klar sein, so setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
AGB
1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten zwischen „Ing. Peter Knopf“, kurz „Zuhörer“ genannt und folgenden Personen, kurz „Sprecher“ genannt:
a) Benutzer/Leser der Website Zuhören.jetzt
b) Personen, die per E-Mail, SMS, telefonisch, postalisch oder persönlich mit dem Zuhörer schriftlich oder verbal kommunizieren
c) Personen, die einen „Aussprechraum“ beim Zuhörer buchen möchten, oder gebucht haben, oder daran teilnehmen, oder bereits teilgenommen haben
Der Begriff „Aussprechraum“ wird vom Zuhörer als Definition/Erklärung für seine Dienstleistung (siehe Punkt 3) verwendet. Der Begriff „Aussprechen“ ist in der deutschen Sprache doppeldeutig. Einerseits bedeutet er, dass man „ausspricht“, also während dem Sprechen nicht unterbrochen wird. Man kann einen Gedankengang sprachlich zu Ende bringen. Andererseits kann es aber auch bedeuten, dass man etwas „ausspricht“, also das, was man gedanklich oder emotional in sich trägt, nach außen in den „Raum“ bringt … Der Aussprechraum wird vom Zuhörer unter beiden Blickwinkeln gesehen und daher angeboten.
Diese AGB gelten immer, außer es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen und dieser Änderung wurde durch den Zuhörer ausdrücklich mittels seiner Unterschrift zugestimmt. Der Zuhörer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen AGB findet der Sprecher immer auf der Website Zuhören.jetzt des Zuhörers. Der aktuelle Stand ist immer am Schluss der AGB durch Tag/Monat/Jahr gekennzeichnet. Die AGB (und auch die Datenschutzinformationen) werden zeitgleich auf einer E-Mail-Adresse abgespeichert. Dadurch können alle alten Versionen lückenlos im Bedarfsfall nachvollzogen werden.
Die AGB gelten im Speziellen auch dann, wenn der Sprecher die Zustimmungserklärung nicht (z. B. bei einem telefonischen Erstgespräch) oder noch nicht (z. B. bei der Anreise) unterschrieben hat.
2) Urheberrecht
Die Texte auf der Website Zuhören.jetzt unterliegen dem Urheberrecht des Zuhörers. Die Texte dürfen weder auf anderen Webseiten, noch in anderen elektronischen oder gedruckten Medien und Publikationen kopiert, vervielfältigt, zur Verfügung gestellt oder veröffentlicht werden. Jedwede Form der weiteren Nutzung der Texte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Zuhörers nicht gestattet.
Soweit die Texte auf der Website Zuhören.jetzt nicht vom Zuhörer erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden daher Texte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollte der Benutzer/Leser der Website Zuhören.jetzt trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, so bittet der Zuhörer um einen entsprechenden Hinweis mittels der Kontaktmöglichkeiten unter der Rubrik „Kontakt“. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der Zuhörer derartige Inhalte umgehend entfernen.
Der Zuhörer hat die privaten und kommerziellen Nutzungsrechte der Fotos, auf denen er selbst abgebildet ist, erworben. Jede Form der Weiterverwendung dieser Fotos ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Zuhörers nicht gestattet.
Die Gestaltung des Logos/Kalligramms (das „Bild“ eines Ohrs, in dem die Linien durch die Wörter „zuhören.jetzt“ dargestellt wurden) unterliegt ebenso dem Urheberrecht des Zuhörers. Jede Form der Weiterverwendung des Logos/Kalligramms ist nicht gestattet.
3) Dienstleistung
Der Zuhörer bietet in seiner Dienstleistung – im Folgenden kurz „Aussprechraum“ genannt – ausschließlich nur das „Zuhören“ an. Darunter ist zu verstehen, dass der Sprecher dem Zuhörer eine Stunde lang alles erzählen kann/darf, was er möchte. Der Zuhörer stellt daher in seiner Dienstleistung einen „physischen“ Raum (1210 Wien, Berzeliusgasse 5/18), als auch einen „mentalen“ Raum zur Verfügung, in dem der Sprecher die Möglichkeit bekommt, dass ihm eine Stunde lang aufmerksam zugehört wird.
Wie der Name „Aussprechraum“ schon sagt, liegt der Hauptfokus der Dienstleistung auf das „Aussprechen lassen“. Das bedeutet, dass der Zuhörer den Sprecher so weit als möglich nicht unterbricht. Unterbrechungen können jedoch dann stattfinden, wenn der Zuhörer etwas nicht klar verstanden hat und deshalb gezielt nachfragt.
Die Dauer des Zuhörens beträgt ca. eine Stunde.
Unter „ca.“ ist max. plus zehn Minuten zu verstehen, weil der Zuhörer den Sprecher nicht nach genau einer Stunde abrupt unterbrechen möchte, wenn er sich gerade in einem Gedanken-/Redefluss befindet.
Hinweis: Ein Aussprechraum kann nur ein Mal pro Tag gebucht werden.
Der Zuhörer behält sich das Recht vor, sein Angebot hinsichtlich Dauer des Aussprechraums jederzeit zu ändern oder gänzlich einzustellen, außer, es wurde bereits ein Aussprechraum vom Sprecher bezahlt.
Letzter Hinweis: Hausbesuche für bewegungseingeschränkte Sprecher werden nicht angeboten.
4) Abgrenzungen
Der Zuhörer legt hiermit klar und eindeutig fest, dass seine Dienstleistung ausschließlich nur das „Zuhören“ ist. Er grenzt sich somit unmissverständlich vom „Coaching & Consulting“, also den Dienstleistungen von Anbietern reglementierter Gewerbe ab (z. B.: Lebens- und Sozialberater, Psychologen, Psychotherapeuten, etc.).
Der Zuhörer gibt während der Dauer des Aussprechraums keinerlei Tipps & Ratschläge, stellt keine Diagnosen, analysiert nicht, interpretiert nicht, bewertet nicht, beratet nicht … und stellt auch keinerlei Fragen, mit dem Ziel, dass der Sprecher eine Lösung für (s)ein Problem finden kann.
Der Aussprechraum ist daher nur für jene Sprecher gedacht, die die Gelegenheit nutzen möchten, dass ihnen jemand einfach nur einmal eine Stunde lang zuhört.
Sollte der Sprecher jedoch eine Lösung für ein Problem suchen, oder sich in irgendeiner Form psychisch und/oder emotional unbehaglich fühlen, so wird hiermit klipp und klar noch einmal darauf hingewiesen, dass der Sprecher einen zugelassenen Fachmann auf dem Gebiet des psychischen Gesundheitswesens (Psychotherapeut, Psychiater, etc.) konsultieren soll.
5) Garantien/Gewährleistungen
Es liegt nicht im Einflussbereich oder in der Verantwortung des Zuhörers, welche Erwartungen der Sprecher an den Aussprechraum hat. Der Zuhörer kann daher nicht für Ergebnisse oder Erfolge garantieren, die vom Sprecher individuell erwartet werden, wie z. B. das Finden einer Lösung für ein Problem, oder dass er sich nach dem Aussprechen besser fühlt.
Die Dienstleistung des Zuhörers ist daher ausschließlich nur das „Zuhören“. Ein Erfolg ist nicht geschuldet und Garantien und Gewährleistungsansprüche werden daher gänzlich ausgeschlossen.
6) Verantwortung
Der Aussprechraum setzt eine „normale“ psychische Verfassung voraus. Unter „normal“ ist zu verstehen, dass eine Person in der Lage ist, alltägliche Aktivitäten ohne nennenswerte Einschränkungen eigenständig und eigenverantwortlich durchzuführen und daher auch uneingeschränkt eine Stunde lang sprechen kann.
Der Sprecher ist selbst dafür verantwortlich, ob er sich für das, was er dem Zuhörer sagen möchte, psychisch und/oder emotional in der Lage sieht. Für mögliche Verschlimmerungen von seelischen/emotionalen und/oder mentalen Symptomen oder von unmittelbaren und/oder mittelbaren Schäden materieller und/oder immaterieller Art während oder nach dem Aussprechraum kann der Zuhörer daher nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Des Weiteren kann der Zuhörer nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Sprecher durch die An- oder Abreise entstehen. Für eine sichere An- und Abreise ist der Sprecher ganz allein verantwortlich.
Entsteht hingegen dem Sprecher während des Aussprechraums in den Räumlichkeiten des Zuhörers ein Schaden (z. B.: Sturz), so weist der Zuhörer darauf hin, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, welche im Anlassfall über die weitere Vorgehensweise entscheidet. Ob, wann und wie Schäden abgegolten werden, liegt weder im Einflussbereich des Zuhörers, noch kann und wird er hierzu Aussagen treffen.
7) Bezahlung
Der Aussprechraum ist im Vorhinein vollständig an den Zuhörer zu bezahlen. Entweder vor Beginn des Aussprechraums in bar, oder mittels Überweisung auf das Konto des Zuhörers. Der Betrag muss mindestens drei Werktage vor Beginn des Aussprechraums am Konto des Zuhörers eingelangt sein. Die Kontonummer wird dem Sprecher per E-Mail oder telefonisch übermittelt. Der Zuhörer behält sich das Recht vor, dem Sprecher die Kontonummer nicht zu übermitteln. In diesem Fall ist nur eine Barzahlung möglich.
Der Aussprechraum muss des Weiteren spätestens drei Wochen nach Zahlungseingang stattfinden. Wird diese Frist überschritten (egal ob durch Verschulden des Sprechers oder durch Verschulden des Zuhörers), so überweist der Zuhörer den überwiesenen Betrag innerhalb von drei Werktagen vollständig auf das Konto des Sprechers zurück.
Der Sprecher erhält zum Beginn des Aussprechraums eine Honorarnote mit der Bestätigung, dass der Aussprechraum in bar, bzw. über das Konto bezahlt wurde.
Bei Barzahlung gilt: Der Zuhörer akzeptiert nur 10, 20, 50 und 100 Euro Banknoten. 200 und 500 Euro Banknoten werden nicht akzeptiert. Des Weiteren werden keine Fremdwährungen akzeptiert.
Der Preis für eine Stunde Zuhören beträgt 120,- Euro.
Der angeführte Betrag ist umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
Der Zuhörer behält sich das Recht vor, den Preis jederzeit ändern. Hat ein Sprecher jedoch schon einen Termin für einen Aussprechraum mit dem Zuhörer vereinbart, so gilt der Preis zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung, unabhängig davon, ob der Zuhörer den Preis in der Zeit zwischen der Terminvereinbarung und dem Beginn des Aussprechraums geändert hat. Die Preisbindung gilt für maximal drei Wochen ab Terminvereinbarung. Kommt der Termin erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande, so gilt der neue Preis.
8) Individuelle Preise
Der Zuhörer bietet einerseits keine Seniorenrabatte & Studentenermäßigungen an und andererseits aber auch keine Großverdienerzuschläge & Millionäraufpreise. Jeder Mensch wird vom Zuhörer „gleichwertig“ gesehen, unabhängig von seinen persönlichen Werten, Weltanschauungen, Beruf, Beziehungsstatus oder der Dicke seiner Brieftasche und dementsprechend gibt es auch nur einheitliche Preise.
9) Buchung eines Aussprechraums
Termine für einen Aussprechraum werden formlos mündlich oder schriftlich zwischen Sprecher und Zuhörer vereinbart. Es ist keine Unterschrift oder sonstige besondere Vereinbarung oder Bestätigung notwendig. Des Weiteren kann der vereinbarte Termin jederzeit von beiden Seiten verschoben werden. Der Zuhörer akzeptiert jedoch nur maximal eine Terminverschiebung durch den Sprecher, egal ob diese Terminverschiebung aufgrund freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verursacht wurde.
10) Teilnahmevoraussetzungen
Am Beginn des Aussprechraums erhält der Sprecher ein Formular (eine „Zustimmungserklärung“) auf dem der Sprecher mit zwei Unterschriften bestätigt, dass er die AGB (Unterschrift 1) und die Datenschutzinformationen (Unterschrift 2) auf der Website Zuhören.jetzt vollständig gelesen hat, die Inhalte für ihn nachvollziehbar und verständlich sind, es keine weiteren Fragen gibt und er mit allen Inhalten einverstanden ist. Folgende Daten werden auf der Zustimmungserklärung benötigt: Vorname(n), Nachname, akademische(r) Titel (wenn vorhanden), Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Datum. Ohne Unterzeichnung der Zustimmungserklärung kann der Aussprechraum nicht begonnen werden. Der Sprecher verpflichtet sich hierbei zu wahrheitsgetreuen Angaben.
Der Zuhörer behält sich das Recht vor, einen Sprecher ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere dann, wenn er den Eindruck hat, dass der Sprecher unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka oder sonstigen bewusstseinstrübenden oder -erweiternden Substanzen steht. Oder wenn der Zuhörer vermutet, dass sich der Sprecher in einer sonstigen nicht geeigneten körperlichen, emotionalen oder mentalen Verfassung befindet.
Bei Minderjährigen entscheidet auch der Zuhörer, ob er die minderjährige Person als Sprecher annimmt oder nicht. Für die Teilnahme am Aussprechraum ist bei Minderjährigen vorab die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Gleiches gilt für Personen, für die eine Erwachsenenvertretung (z. B. Sachwalter) notwendig ist.
11) Stornobedingungen
Bis zur Unterzeichnung der Zustimmungserklärung können sowohl der Sprecher als auch der Zuhörer den Termin ohne Kosten wieder stornieren. Im Falle einer Barzahlung vor Beginn des Aussprechraums bekommt der Sprecher den vollen Betrag sofort wieder zurückerstattet. Im Falle einer Vorabüberweisung auf das Konto des Zuhörers überweist der Zuhörer innerhalb von drei Werktagen den vollen Betrag auf das Konto des Sprechers zurück. Eine bereits ausgestellte und vom Zuhörer unterzeichnete Honorarnote ist somit hinfällig und muss dem Zuhörer wieder zurückgegeben werden.
Ab Unterzeichnung der Zustimmungserklärung und Aushändigung der Honorarnote ist keine Rückerstattung des Geldes mehr möglich, egal zu welchem Zeitpunkt der Sprecher den Aussprechraum beendet (egal ob aus freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verschuldet – ausgenommen durch die Entscheidung des Zuhörers).
Sollte der Zuhörer den Aussprechraum vorzeitig beenden (vorzeitig = vor Ablauf der Hälfte der Zeit, also in weniger als einer halben Stunde), dann erhält der Sprecher den vollen Betrag zurückerstattet, oder es wird ein neuer Ersatztermin innerhalb von drei Wochen ohne weitere Kosten für den Sprecher vereinbart. Sprecher und Zuhörer vereinbaren hierzu gemeinsam eine Lösung. Sollte keine einstimmige Lösung möglich sein, so wird der Zuhörer dem Sprecher den gesamten Betrag zurückerstatten (Bei Barzahlung des Sprechers auch wieder in bar. Bei Vorabüberweisung auf das Konto des Zuhörers innerhalb von drei Tagen auf das Konto des Sprechers) und es findet kein weiterer Termin mehr statt. Die bereits ausgestellte Honorarnote verfällt somit und ist dem Zuhörer wieder zurückzugeben.
In diesem Zusammenhang wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kosten, die dem Sprecher zusätzlich zum Preis des Aussprechraums entstanden sind oder entstehen werden, zu Lasten des Sprechers gehen. Das Risiko des kompletten oder teilweisen Ausfalls eines Aussprechraums durch den Sprecher oder durch den Zuhörer, oder dass der Zuhörer den Sprecher ohne Angabe von Gründen ablehnt, trägt immer der Sprecher. Alle anfallenden Kosten oder bereits getätigten Zahlungen (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, etc.) können dem Zuhörer daher nicht in Rechnung gestellt werden.
12) Verspätungen
Der Zuhörer bittet um pünktliches Kommen zu einem vereinbarten Termin. Pünktlichkeit ist für den Zuhörer ein bedeutsamer Wert, weil Pünktlichkeit von hoher Wertschätzung gegenüber dem anderen zeugt. Einzige Ausnahme: Höhere Gewalt (z. B. Verkehrsunfall). Sollte daher abzusehen sein, dass sich der Sprecher durch Höhere Gewalt mehr als eine halbe Stunde verspäten wird, so gilt der vereinbarte Termin als abgesagt und kann noch ein Mal erneut vereinbart werden (siehe Punkt 9).
13) Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Zeit des Aussprechraums, bzw. Tonaufnahmen bei Telefongesprächen, nicht gestattet, selbst wenn die Aufnahmen nur für den Eigengebrauch gemacht werden. Zuwiderhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Zwei Ausnahmen bei Bildaufnahmen: Erstens sind Bildaufnahmen dann gestattet, wenn aufgrund technischer Probleme des Kopierers keine Kopien der Zustimmungserklärung und/oder der Honorarnote gemacht werden können. In diesem Fall müssen Bildaufnahmen der Dokumente zwecks Dokumentation für den Zuhörer gemacht werden. Zweitens, wenn aufgrund eines Schadens (siehe Punkt 6) Bildaufnahmen des Schadens für weitere Schritte für die Versicherung gemacht werden müssen.
14) Geheimhaltung
Bei jeglicher Kommunikation, insbesondere während des Aussprechraums, ist es möglich, dass auf eigenen Wunsch des Sprechers oder des Zuhörers persönliche Informationen preisgegeben werden. Dies impliziert jedoch nicht die Schlussfolgerung, dass diese Informationen dann auch anderen Personen weitergegeben werden dürfen. Es gilt somit als vereinbart, dass weder der Sprecher noch der Zuhörer persönliche Informationen des anderen an Dritte weitergeben darf.
15) Nutzung der Website Zuhören.jetzt
Der Zuhörer überprüft in angemessenen Zeitabständen alle zur Verfügung gestellten Informationen auf der Website Zuhören.jetzt auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Zuhörer kann jedoch nicht die Zusicherung oder Gewährleistung geben, dass die Informationen auch zu „jedem“ Zeitpunkt immer vollständig, richtig und aktuell sind. Der Zuhörer haftet daher nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten. Haftungen jeglicher Art, Garantien und Gewährleistungsansprüche werden gänzlich ausgeschlossen.
Die Website Zuhören.jetzt enthält Querverweise (Hyperlinks) zu Webseiten Dritter. Diese Querverweise sind entsprechend gekennzeichnet und öffnen sich in einem neuen Fenster. Für die Inhalte, die Einhaltung des Datenschutzes, sowie die technische Störungsfreiheit oder die Gefahr durch Viren, Trojaner, etc. dieser Webseiten sind einzig und allein die Betreiber/Anbieter dieser Webseiten verantwortlich. Die Querverweise wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht überprüft. Diese waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der Querverweise ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Sollte der Benutzer/Leser der Website Zuhören.jetzt auf eine Rechtsverletzung aufmerksam werden, so bittet der Zuhörer um einen entsprechenden Hinweis mittels der Kontaktmöglichkeiten unter der Rubrik „Kontakt“. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der Zuhörer den Querverweis umgehend entfernen.
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16) Nutzung der Kontaktmöglichkeiten
Der Sprecher kann über die heutzutage verfügbaren technischen Möglichkeiten mit dem Zuhörer in Kontakt treten. Dies kann schriftlich (E-Mail, SMS, postalisch) oder verbal (Telefon) geschehen. Der Zuhörer weist in diesem Zusammenhang unmissverständlich darauf hin, dass auch durch seine größtmögliche Sorgfaltspflicht heutzutage E-Mails gehackt, Telefone abgehört oder Briefe geöffnet werden können. Wenn der Sprecher diesbezüglich Bedenken und Sorge hat (insbesondere in Bezug auf den Datenschutz), so empfiehlt der Zuhörer dem Sprecher, diese Kommunikationskanäle nicht zu nutzen.
Des Weiteren wird hiermit eindeutig und in unmissverständlicher Weise auf Folgendes hingewiesen: Die Offenlegung der Kontaktmöglichkeiten berechtigt nicht zur unaufgeforderten Zusendung von Werbeinformationen/-materialien, Spam und dergleichen, sowie für Geschäftsanbahnungen jeglicher Art. Der Übersendung von Werbeinformationen/-materialien, Spam und dergleichen, sowie für Geschäftsanbahnungen jeglicher Art, egal auf welchem Kommunikationskanal, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. In diesem Zusammenhang sind die Kontaktdaten des Zuhörers auch in der ECG- und Robinson-Liste eingetragen. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Zuhörer das Recht vor, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Kontaktmöglichkeiten dürfen daher nur folgende Personen und Institutionen nutzen:
a) Personen, die das Angebot des Zuhörers in Anspruch nehmen möchten
b) Institutionen (Behörden, Gerichte und dergleichen), die aufgrund einer rechtlichen Grundlage mit dem Zuhörer Kontakt aufnehmen müssen
17) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die AGB unterliegen österreichischem Recht.
Der Gerichtsstand ist das sachlich oder örtlich zuständige Gericht in Wien.
18) Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zu richten:
Online-Streitbeilegung der EU
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Unternehmer grundsätzlich nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Des Weiteren können sich Verbraucher in Österreich beispielsweise auch an folgende Stellen wenden:
Internet Ombudsstelle
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
19) Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollten Teile der AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Alle anderen Regelungen bleiben weiterhin aufrecht.
Stand dieser AGB: 15.10.2026
© by Ing. Peter Knopf